Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Personalvermittlung

1. Geltung der AGB:
1.1. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich der Vermittlung zwischen der Temp Champ GmbH, FN 546818 w (nachfolgend „Temp Champ“ genannt) und dem Kunden, insbesondere auch für sonstige Folge- und Zusatzbeauftragungen. Das betrifft insbesondere Leistungen betreffend Personal- und Unternehmensberatung, Personalsuche, Recruiting, Personalvermittlung, Permanent Placement und vergleichbare Dienstleistungen (Verträge über derartige Leistungen in Folge „Dienstleistungsvertrag“ genannt).

1.2. Temp Champ erklärt nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Allfälligen (allgemeinen) Vertragsbedingungen des Beschäftigers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Wird ausnahmsweise die Geltung anderer (allgemeiner) Vertragsbedingungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart, so gelten deren Bestimmungen nur, soweit sie nicht mit Bestimmungen dieser AGB widersprechen. Nicht widersprechende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.

1.3. In Angeboten oder Auftragsbestätigungen getroffene Bestimmungen gehen diesen AGB vor, soweit sie mit den Bestimmungen dieser AGB in Widerspruch stehen; im Übrigen ergänzen diese AGB die Angebote oder Auftragsbestätigungen.

1.4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen, die lediglich per E-Mail zugehen, genügen dem Schriftformerfordernis nicht. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann nur schriftlich abgegangen werden.

1.5. Vermittelte Arbeitskräfte sind weder zur Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen noch zum Inkasso berechtigt.

1.6. Temp Champ erklärt, über eine aufrechte Berechtigung für die Ausübung des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung und Personalvermittlung zu verfügen.

2. Vertragsabschluss und Beendigung
2.1. Temp Champ berät ihre Kunden bei der Suche und Auswahl von Bewerbern aus den verschiedensten Bereichen der Fach- und Führungskräfte. Es wird zwischen dem Kunden und Temp Champ ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

2.2. Angebote von Temp Champ sind unverbindlich. Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebots oder Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande. Werden diese Vertragsunterlagen vom Kunden nicht unterfertigt, kommt der Vertrag auf Basis des Angebots von Temp Champ dadurch zustande, dass Temp Champ auf Basis der jeweiligen Information des Kunden (insbesondere Anforderungsprofil und Stellebeschreibung) mit der Personalsuche oder -auswahl beginnt.

2.3. Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für jeden Vertragspartner liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung, zu der dieser gegenüber Temp Champ verpflichtet ist, trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist, einer der Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung des anderen zur Unterlassung weiterhin gegen wesentliche gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt, gegen den Kunden im Zusammenhang mit Vermittlung durch Temp Champ ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verwaltungsübertretung oder eines sonstigen Strafverfahrens – sei es, dass diese berechtigt oder unberechtigt ist – eingeleitet wird, sich die wirtschaftliche Lage des Kunden während der Dauer dieses Vertrages wesentlich verschlechtert, insbesondere die Bonität herabgestuft wird oder die Versicherungssumme einer zugunsten von Temp Champ abgeschlossenen Kreditversicherung hinsichtlich des Kunden herabgesetzt oder aufgehoben wird.

3. Leistungsgegenstand:
3.1. Leistungsgegenstand der Personalvermittlung ist die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Dienstleistung. Das können insbesondere folgende Leistungen sein: die Suche, Auswahl und Nominierung (Namhaftmachung) eines dem Auftrag, insbesondere einem/r vom Kunde zur Verfügung gestellten Anforderungsprofil/Positionsbeschreibung, entsprechenden Bewerbers durch Temp Champ. Darüberhinausgehende Leistungen (Inseratenschaltung, Gutachten etc.) sind gesondert zu vergüten.

3.2. Die Leistungserbringung durch Temp Champ erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung der einschlägigen Berufsausbildung. Die fachlichen und persönlichen Eigenschaften der Kanditen sowie deren Bedürfnisse und Präferenzen werden anhand der Information des Kunden geprüft.

4.  Honorar:
4.1. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Leistungsumfang des Auftrages und ergibt sich aus den unterfertigten Vertragsunterlagen, dem Angebot oder aus der Auftragsbestätigung von Temp Champ.

4.2. Das Honorar ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

4.3. Temp Champ erhält je Kandidat ein Honorar, das näher im jeweils gültigen Angebot vereinbart wird. Als erfolgreiche Personalvermittlung gilt die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Kunde und dem Kandidaten. Basis für die Berechnung des Vermittlungshonorars ist das erste jährliche Bruttoentgelt des vermittelten Kandidaten inklusive aller variablen Bruttoentgeltsbestandteile wie insbesondere Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Provisionen, Überstundenpauschalen und sonstigen Zulagen; alternativ das im Angebot genannte Honorar. Mangels Vereinbarung beträgt das Honorar ein Viertel des jährlichen Bruttoentgelts. Wird kein Bruttoentgelt genannt, berechnet sich das Honorar anhand eines angemessenen Bruttojahresentgelts für vergleichbare Arbeitnehmer am geplanten Arbeitsort. Der Kunde ist verpflichtet, Temp Champ umgehend die für die korrekte Berechnung des Honorars erforderlichen Daten bekanntzugeben (Rechnungslegung).
 
4.4. Der Anspruch auf das Honorar entsteht unabhängig davon, ob eine Beschäftigung des Kandidaten in Vollzeit, Teilzeit, als freier Mitarbeiter oder auf jeder anderen vom Gesetz erlaubten Form beim Kunde oder Dritten geplant ist. Das jährliche Bruttoentgelt ist bei Teilzeitbeschäftigung und jeder sonstigen Art der Beschäftigung mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung auf Vollzeit hochzurechnen. Sollte ein Kandidat innerhalb von 24 Monaten ab Übermittlung der Bewerberdaten an den Kunden für eine andere als die ursprünglich mitgeteilte Position eingestellt werden, erwirbt Temp Champ ebenfalls einen Anspruch auf das Honorar nach den vorgenannten Grundsätzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem mit dem Kunde rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vom Kunde namhaft gemachten Dritten und einem/einer von Temp Champ vorgestellten Kandidaten zustande kommt. Im Übrigen gilt Punkt 7.6. dieser AGB.

4.5. Der Kunde ist verpflichtet, Temp Champ jegliche Art der Beschäftigung innerhalb von fünf Tagen nach der Begründung des Dienstverhältnisses schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Anzeige an Temp Champ, so ist Temp Champ zur Geltendmachung des 1,5-fachen des zustehenden Honorars berechtigt.

4.6. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch in zwei gleichen Teilen, wobei der erste Teilbetrag (50 Prozent) bei Vertragsunterzeichnung des Kandidaten und der zweite Teilbetrag (50 Prozent) bei Arbeitsbeginn fällig wird.

4.7. Sämtliche im Rahmen der Personalsuche und Vermittlungstätigkeit anfallende Aufwendungen, wie insbesondere Reisekosten (zB amtliches Kilometergeld, Bahnticket, Flugkosten, Hotelkosten, Tag-/Nächtigungsgelder), Spesen, außerordentliche Zusatzkosten (z.B. Vorstellungs- bzw. Auswahlgespräche) werden neben dem vereinbarten Honorar nach tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Dies betrifft sowohl die Aufwendungen von Temp Champ als auch die der vorgeschlagenen Kandidaten. Vom Kunde zusätzlich gewünschte oder von Temp Champ für zweckmäßig erachtete Inseratschaltungen und vergleichbare Leistungen werden zuzüglich Abgaben und Steuern in Rechnung gestellt und sind unabhängig vom erfolgreichen Abschluss der Dienstleistung vom Kunden zu tragen.

4.8. Der Kunde anerkennt die Angemessenheit des vereinbarten Honorars und verzichtet auf die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte.

4.9. Die von Temp Champ ausgestellten Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie die Entschädigung für Betreibungskosten nach § 458 UGB verrechnet.

4.10. Wird die Rechnung nicht binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich und unter konkreter Bezeichnung der beanstandeten Punkte gerügt, gilt die Höhe des Honorars als genehmigt und anerkannt.

4.11. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen oder Ansprüche gegenüber Temp Champ mit dem Honorar aufzurechnen oder dieses zurückzubehalten, sofern nicht die Forderungen des Kunden gerichtlich festgestellt oder von Temp Champ schriftlich anerkannt wurden.

5. Rechte und Pflichten des Kunden
5.1. Die für die Kandidatenauswahl wesentlichen Informationen hat der Kunde Temp Champ bei Auftragserteilung mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Beginn, voraussichtliche Dauer und Ort des Arbeitseinsatzes, die benötigte Qualifikation, die vorgesehene Dotierung der zu besetzenden Position sowie die damit verbundene kollektivvertragliche Einstufung in den im Auftraggeberbetrieb für vergleichbare Arbeitnehmer für vergleichbare Tätigkeiten anzuwendenden Kollektivvertrag. Ist in Betriebsvereinbarungen oder schriftlichen Vereinbarungen mit dem Betriebsrat des Auftraggebers die Entlohnungshöhe geregelt, hat der Kunde dies Temp Champ vor Abschluss des Vertrages schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch bei Akkord- oder Prämienarbeit. Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, Temp Champ ist nicht zur Überprüfung verpflichtet und der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung und Qualifikation der von Temp Champ vorgeschlagenen oder namhaft gemachten Kandidaten zu prüfen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm zu treffenden Auswahl des Kandidaten.

5.3. Die Begründung eines Dienstverhältnisses ist Temp Champ binnen fünf Tagen schriftlich anzuzeigen.

5.4. Sollte es nach Beginn des Dienstverhältnisses zum Kunden zu einer (frühzeitigen) Auflösung kommen, ist eine Nachbesetzung von Kandidaten (ausgenommen den Fall in Punkt 8. dieser AGB) nur nach einem neuerlichen und zu honorierendem Auftrag vorgesehen, da Temp Champ keinen Einfluss auf das Arbeitsumfeld des/der vermittelten Kandidaten/Kandidatin hat. Temp Champ gewährleistet nicht, dass ein vorgeschlagener Kandidat am Ende des Auswahlverfahrens tatsächlich zur Verfügung steht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass alle Kandidaten auch anderen Kunden vorgeschlagen werden können sowie dass alle Kandidaten sich auch aktiv für einen anderen Dienstgeber entscheiden können. Ansprüche des Kunden gegen Temp Champ sind jedenfalls ausgeschlossen.

6. Gewährleistung und Schadenersatz:
6.1. Temp Champ wird sich darum bemühen, dass die Kandidaten jene Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die dem Anforderungsprofil möglichst entsprechen, übernimmt aber keine Gewährleistung oder Haftung für bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten oder Qualifikationen der Kandidaten. Wurden zur Qualifikation des/der Kandidaten/Kandidatin keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gilt eine durchschnittliche Qualifikation als vereinbart.

6.2. Temp Champ haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Bewerbern oder dem Kunden erhaltenen Dokumente oder Informationen. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von Temp Champ auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten sowie auf Basis der von Bewerbern zur Verfügung gestellten Informationen getroffen.

6.3. Temp Champ haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von veröffentlichten Anzeigen. Der Kunde sichert zu, dass durch die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und frei von Rechten Dritter sind. Sollte Temp Champ aufgrund einer derartigen Gesetzes- oder Vertragsverletzung, verursacht durch den Kunden, in Haftung gezogen werden, so ist der Kunde gegenüber Temp Champ zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

6.4. Temp Champ ersetzt in keinem Fall die eingehende Prüfung der Bewerber durch den Kunden. Temp Champ haftet weder für die von Bewerbern gemachten Aussagen noch für die Ausführung von Arbeiten, die den Bewerbern im Zuge einer Anstellung übertragen werden.

6.5. Temp Champ trifft keine Haftung für allfällige, durch vermittelte Arbeitskräfte verursachte Schäden. Temp Champ haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Werkzeugen, Zeichnungen, Muster und sonstigen übergebenen Sachen.

6.6. Temp Champ haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, Nichterscheinen am Arbeitsplatz, Krankheit oder Unfall der vermittelten Arbeitskraft entstehen. Für Folge- und Vermögensschäden, für Schäden, die von vermittelten Arbeitskräften verursacht worden sind, Produktionsausfälle und für Pönalverpflichtungen, die der Kunde zu tragen hat, ist eine Haftung von Temp Champ ausgeschlossen.

6.7. Eine Haftung von Temp Champ ist, mit Ausnahme von Personenschäden, jedenfalls auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie betraglich mit EUR 5.000,00 pro Schaden beschränkt. Ein Ersatz des entgangenen Gewinns durch Temp Champ wird in jedem Fall ausgeschlossen.

6.8. Temp Champ haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit dort mit „Links“ der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist Temp Champ für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von Temp Champ nicht zu eigenen Inhalten gemacht. Temp Champ verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, die „Verlinkung“ zu diesen Seiten schnellstmöglich aufzuheben.

7. Bewerberschutz / Geheimhaltung
7.1. Der Kunde erhält im Zuge der Durchführung von Verträgen Zugang zu vertraulichen Informationen von Temp Champ bzw werden ihm diese anvertraut. Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Vertrages sind alle Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Art 2 Abs 1 der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung, die Temp Champ zustehen. Dazu gehören insbesondere: Konditionen der Verträge, Rechnungsdaten, Kalkulationsunterlagen, Vorlagen, Muster, Kontaktdaten von Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern etc sowie alle Informationen über interne Abläufe von Temp Champ, ebenso alle Dokumente, Zeichnungen, Skizzen/Entwürfe, Materialien. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind darüber hinaus sämtliche persönliche Umstände der Gesellschafter, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer von Temp Champ und alle im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekanntgewordenen Informationen, die wichtige Interessen von Temp Champ beeinträchtigen können, sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind auch solche, die mit dem Temp Champ konzernmäßig verbundenen Unternehmen, Kunden, Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern von Temp Champ, zustehen und dem Kunden anlässlich der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden.

7.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng geheim zu halten und darüber Stillschweigen zu bewahren. Eine mündliche, schriftliche oder digitale Weitergabe, Zurverfügungstellung, Zugänglichmachung, Versendung oder Ähnliches an Dritte – auch nur teilweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Temp Champ zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen ausschließlich im Rahmen der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag zu verwenden. Jede andere wie immer geartete Verwendung der vertraulichen Informationen ist ausdrücklich untersagt.

7.3. Die Geheimhaltungspflicht des Kunden gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit zwischen Temp Champ und dem Kunden hinaus. Der Kunde hat diese Verpflichtungen auch allen mit der Abwicklung dieses Vertrages befassten Mitarbeitern schriftlich aufzuerlegen und dies Temp Champ auf Aufforderung nachzuweisen. Die Geheimhaltungspflicht der Mitarbeiter hat der Kunde so zu gestalten, dass diese über die Dauer des Dienstverhältnisses hinaus unbeschränkt gilt.

7.4. Dossiers von Bewerbern bleiben im Eigentum von Temp Champ. Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten und Information, die er im Rahmen der Geschäftsverbindung mit Temp Champ erhält, streng vertraulich zu behandeln und Dritten ohne schriftliche Einverständniserklärung nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsverhältnis hinaus und besteht auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung.

7.5. Für den Fall des Zuwiderhandelns gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertragspunkt betreffend die Geheimhaltung wird die Zahlung einer verschuldensunabhängigen Konventionalstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 pro Verletzungshandlung vereinbart, welche unmittelbar mit der Geltendmachung durch Temp Champ fällig ist. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz oder Unterlassung sowie wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, bleibt hiervon unberührt.

7.6. Wird dem Kunden ein durch Temp Champ präsentierter Bewerber innerhalb von 24 Monaten ab Übermittlung der Bewerberdaten an den Kunden durch den Kunden oder durch ein im Einflussbereich des Kunden stehendes Unternehmen angestellt oder als freier Mitarbeiter beschäftigt, hat Temp Champ Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Die Bewerberdaten sind im Kundenportal von Temp Champ einsehbar, sofern keine Löschung nach DSGVO stattgefunden hat. Dies gilt unabhängig davon, wie der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber später zustande kam. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, Temp Champ unverzüglich über die Anstellung bzw. die Beschäftigung als freier Mitarbeiter in Kenntnis zu setzen. Ist für diesen Bewerber bereits ein Teil des Honorars beglichen worden, ist lediglich die verbleibende Summe des Honorars zu bezahlen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% des vereinbarten Honorars pro Verstoß vereinbart, die zuzüglich zum vereinbarten Honorar zu bezahlen ist. Darüberhinausgehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von Temp Champ bleiben davon unberührt.

8. Nachbesetzung:
8.1. Sollte das Dienstverhältnis zu einem von Temp Champ vermittelten Dienstnehmer binnen drei Monaten ab Beginn des Arbeitsvertrages seitens des vermittelten Dienstnehmers (Dienstnehmer Kündigung, unberechtigter vorzeitiger Austritt) aufgelöst werden, wird Temp Champ die Personalsuche wieder aufnehmen und dem Kunden einen kostenlosen Nachbesetzungsvorschlag im Rahmen von zwei KandidatenInnen-Vorschlägen zukommen lassen.

8.2. Über die Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Kunde Temp Champ binnen 5 Tagen ab Beendigung des Dienstverhältnisses schriftlich zu informieren, andernfalls erlischt die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Personalsuche. Temp Champ verpflichtet sich mit vollem Engagement die Position erneut zu besetzen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Neubesetzung der Position.

8.3. Für diese erneute Personalsuche stellt Temp Champ kein gesondertes Honorar in Rechnung.

8.4. Bei einer erneuten Personalsuche wird vom ursprünglich vereinbarten Stellenprofil ausgegangen. Bei Änderungen des ursprünglich vereinbarten Stellenprofils oder Herabstufung des Bruttogehaltes erlischt der Anspruch auf einen kostenlosen Nachbesetzungsvorschlag und es ist ein neuer Vermittlungsvertrag abzuschließen.

8.5. Der Anspruch auf einen kostenlosen Nachbesetzungsvorschlag besteht einmalig pro Auftrag und Position.

9.  Allgemeines:
9.1. Für Streitigkeiten zwischen Temp Champ und dem Beschäftiger ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz von Temp Champ zuständig. Temp Champ ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

9.2. Erfüllungsort und Zahlungsort des Kunden ist der Sitz von Temp Champ.

9.3. Der Kunde und Temp Champ vereinbaren die Anwendung Österreichischen Rechts unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

9.4. Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr nach dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

9.5. Sofern in den Mitteilungen, Verträgen und Informationen von Temp Champ nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche angegebenen Beträge exklusive der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben.

9.6. Änderungen der Firma, der Anschrift, der Rechtsform oder andere für die Vermittlung relevante Informationen hat der Kunde Temp Champ umgehende schriftlich bekannt zu geben.

9.7. Vereinbarungen, mit denen Bestimmungen dieser AGB abgeändert oder ergänzt werden, bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformgebot.

9.8. Zur leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung zwischen weiblicher und männlicher Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet; das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter.